Wunderwerk - B2B

Versandinformationen

Auszug aus den AGB - V. Ausführung der Lieferung, Lieferfristen und Termine
1. Sämtliche Lieferzeiten sind stets als annähernd zu betrachten. Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.

2. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages und der Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Die Lieferfristen verlängern sich - unbeschadet unserer Rechte wegen Verzuges des Käufers - um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist. Dies gilt entsprechend für Liefertermine.

3. Fälle höherer Gewalt – insbesondere Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Streik und Aussperrung – suspendieren die Vertragspflichten der Parteien für die Dauer der Störung und dem Umfang ihrer Wirkung. Führt die höhere Gewalt zu einem endgültigen, dauerhaften, irreparablen Leistungshindernis, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Hat die Behinderung länger als 5 Wochen gedauert und teilen wir dem Käufer auf Anfrage nicht unverzüglich mit, daß nunmehr innerhalb einer Anlauffrist von 14 Tagen geliefert wird, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.


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