Wunderwerk - B2B

Informationen zur Bezahlung

Auszug aus den AGB - III. Zahlung und Verrechnung
1. Die Rechnung wird am Tage der Lieferung oder der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Rechnungen sind sofort fällig und sofern nicht anders ausdrücklich auf dem Auftrag schriftlich vereinbart, innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum mit 3% Skonto porto- und spesenfrei ohne Abzug oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto zahlbar. Nach Ablauf dieser 30-Tages-Frist tritt Verzug ein. Sofern noch ältere, nicht Skonto berechtigte Rechnungen offenstehen, ist ein Skontoabzug nicht zulässig. Wird nicht unmittelbar nach Verstreichen der Zahlungsfrist von 30 Tagen gezahlt, wird der offene Zahlungsbetrag mit dem marktüblichen Zins, mindestens jedoch 3% p.a., verzinst.

2. Die Zahlung hat in bar, per Scheck oder durch Bank- oder Giroüberweisungen zu erfolgen. Alle Zahlungen werden ohne Rücksicht auf andere Verfügungen des Einzahlers stets nach der gesetzlich für den Fall einer fehlenden Tilgungsbestimmung des Käufers vorgesehenen Tilgungsreihenfolge vorgenommen, d.h. zunächst auf Zinsen und Kosten.

3. Wenn nach Abschluss des Vertrages erkennbar wird, daß unser Anspruch auf Kaufpreiszahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse durchzuführen. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

4. Wir sind berechtigt, aufzurechnen mit sämtlichen Forderungen, die uns gegen den Käufer zustehen, gegen sämtliche Forderungen, die dem Käufer - gleich, aus welchem Rechtsgrund -gegen uns zustehen. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.


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